Verpackungssymbole sind Zeichen mit unterschiedlichen Aufgaben: Sie geben Handhabungsanweisungen, identifizieren Materialien, kennzeichnen zertifizierte Materialherkünfte, warnen vor Gefahren oder erschließen digitale Informationen. Deshalb entscheidet nicht allein die Grafik, sondern auch ihr Regelwerk und ihr Bezug: Geht es um den Karton, eine einzelne Komponente oder den Inhalt?
Dieser Ratgeber erklärt 42 ausgewählte Zeichen und Kennzeichnungen. Er ist keine weltweite Komplettliste. Zusammengehörige Systeme wie Materialcodes und Gefahrzettel werden als Familie erklärt, damit die Übersicht nicht durch einzelne Varianten künstlich wächst.
KI-generierte Beispielkennzeichnung mit PAP20 und illustrativem QR-Code.
Handhabung und Lagerung: Zeichen 1–14
Diese Zeichen sagen, wie ein Versandstück behandelt oder gelagert werden soll. Die ISO 780 behandelt grafische Symbole für diesen Zweck, jedoch keine spezifischen Gefahrgutanweisungen. Die folgenden Handhabungsmarken werden im UNECE-CTU-Code erläutert. Ihre konkrete Darstellung und Platzierung müssen zur jeweiligen Vorgabe passen.
1. Zerbrechlich / Fragile
Fotobeispiel: Aufdruck für zerbrechliches Packgut. Perspektivisch aufbereitet.
Status: Handhabungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Das Zeichen fordert vorsichtige Behandlung, weil der Inhalt empfindlich ist.
Bringen Sie es dort an, wo es beim Umschlag erkannt wird, und stimmen Sie die Verpackung auf die Beanspruchung ab. Der häufige Irrtum: Ein Fragile-Aufdruck mache zusätzliche Polsterung unnötig. Er gibt eine Anweisung, verbessert aber nicht von selbst die Schutzwirkung des Kartons.
2. Oben / This way up
Fotobeispiel: Pfeil für die vorgesehene Orientierung. Perspektivisch aufbereitet.
Status: Handhabungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Es legt die vorgesehene aufrechte Orientierung fest.
Richten Sie das Zeichen auf den relevanten Seiten eindeutig zum tatsächlichen Oben des Packstücks aus. Es ist nicht automatisch mit den rechtlich geregelten Ausrichtungspfeilen für bestimmte Gefahrgutversandstücke gleichzusetzen.
3. Vor Nässe schützen / Keep dry
Fotobeispiel: Regenschirm-Aufdruck zum Trockenhalten. Perspektivisch aufbereitet.
Status: Lagerungs- und Handhabungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Das Packstück soll trocken gehalten werden.
Berücksichtigen Sie diese Anforderung auch bei Zwischenlagerung und Umschlag. Der Regenschirm bedeutet gerade nicht, dass die Verpackung wasserdicht ist. Ein empfindliches Packstück kann trotz Kennzeichnung einen zusätzlichen konstruktiven Feuchteschutz benötigen.
4. Vor Sonnenlicht schützen
Status: Lagerungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Direkte Sonneneinstrahlung soll vermieden werden.
Planen Sie Lager- und Abstellplätze entsprechend, wenn Inhalt oder Verpackung licht- beziehungsweise wärmeempfindlich sind. Aus dem Aufdruck lässt sich keine UV-Barriere des Materials ableiten: Er beschreibt den Umgang mit dem Packstück, nicht dessen nachgewiesene Schutzleistung.
5. Temperaturgrenzen beachten
Status: Lagerungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Das Zeichen benennt einen einzuhaltenden Temperaturbereich.
Entscheidend sind die konkret angegebenen Grenzwerte. Sorgen Sie dafür, dass Zeichen und Werte lesbar bleiben. Eine Sonne oder Schneeflocke ohne eindeutige Spezifikation reicht nicht, um daraus einen zulässigen Temperaturbereich abzulesen.
6. Schwerpunkt / Centre of gravity
Status: Handhabungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Es zeigt die Lage des Schwerpunkts an.
Bei asymmetrischen Packstücken hilft diese Information, Aufnahme und Anschlagen vorzubereiten. Der Schwerpunkt liegt nicht zwangsläufig im geometrischen Mittelpunkt. Das Zeichen muss deshalb nach der tatsächlichen Lastverteilung positioniert werden.
7. Keine Handhaken verwenden
Status: Handhabungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Handhaken dürfen am Packstück nicht eingesetzt werden.
Das ist etwa bei durchstoß- oder reißgefährdeten Verpackungen relevant. Das Verbot betrifft die bezeichnete Handhabungsart; es verbietet nicht automatisch jede andere Form des Hebens. Der alternative Weg muss zur Verpackung passen.
8. Hier klammern
Status: Handhabungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Markiert sind geeignete Ansatzflächen für Klemmgeräte.
Die Markierungen müssen positionsrichtig und bei entsprechendem Aufbau paarweise angebracht sein. Sie sind keine Freigabe für beliebige Klemmkräfte: Gerät, Druck und Verpackungsauslegung bleiben aufeinander abzustimmen.
9. Hier nicht klammern
Status: Handhabungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. An der markierten Stelle soll keine Klemmkraft eingeleitet werden.
So lassen sich empfindliche Flächen oder Bauteile vor einer ungeeigneten Aufnahme schützen. Das Zeichen bedeutet nicht zwingend ein vollständiges Klemmverbot am gesamten Packstück, wenn andere Stellen ausdrücklich dafür vorgesehen sind.
10. Gabelstapler nicht verwenden
Status: Handhabungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Das Packstück soll nicht mit einem Gabelstapler gehandhabt werden.
Legen Sie für den Arbeitsablauf einen geeigneten anderen Handhabungsweg fest. Die Aussage bezieht sich auf das Packstück, nicht auf ein allgemeines Staplerverbot in der Umgebung. Sie ist auch keine positive Markierung eines beliebigen Gabelaufnahmepunkts.
11. Hier anschlagen / Sling here
Status: Handhabungszeichen, im CTU-Code dokumentiert. Anschlagmittel sollen an den bezeichneten Stellen geführt werden.
Positionieren Sie die Markierungen passend zu den tatsächlich vorgesehenen Anschlagstellen. Ein Symbol ersetzt weder einen Anschlagplan noch einen Tragfähigkeitsnachweis der Verpackung oder Anschlageinrichtung.
12. Stapellast begrenzt durch Masse
Status: Stapelzeichen, im CTU-Code dokumentiert. Es begrenzt die Masse, die oberhalb des Packstücks aufliegen darf.
Lesen Sie den angegebenen Wert samt Einheit und beachten Sie die zugehörigen Bedingungen. Die Zahl bezeichnet nicht das Eigengewicht. Sie erlaubt auch keine Dauerbelastung unter beliebigen Klima- und Lagerbedingungen.
13. Stapelbegrenzung nach Anzahl
Status: Stapelzeichen, im CTU-Code dokumentiert. Es begrenzt die Zahl identischer Packstücke im Stapel.
Die konkrete Anzahl muss angegeben sein. Übertragen Sie die Kennzeichnung nicht ohne Weiteres auf unterschiedlich aufgebaute Packstücke. Eine zulässige Stapelzahl ist zudem kein vollständiger Nachweis für Palettierung oder Fahrzeug-Ladungssicherung.
14. Nicht stapeln
Status: Stapelzeichen, im CTU-Code dokumentiert. Auf das gekennzeichnete Packstück sollen keine weiteren Packstücke gesetzt werden.
Halten Sie die Anweisung auch bei kurzfristigem Zwischenlagern sichtbar. Sie bedeutet nicht automatisch, dass das Packstück selbst nicht auf einer Palette stehen darf. Entscheidend ist, dass keine zusätzliche Last von oben aufgesetzt wird.
Material, Recycling und Entsorgung: Zeichen 15–22
Materialangabe, Recyclingmaterialanteil, Systembeteiligung und Sortieranweisung sind verschiedene Informationen. Die folgenden Zeichen dürfen deshalb nicht als austauschbare „Recyclingsiegel“ verwendet werden.
15. EU-Materialcodes: PAP, PET, PE und weitere Werkstoffe
Fotobeispiel: PAP-20-Materialcode auf Wellpappe. Perspektivisch aufbereitet.
Status: amtliches Materialidentifikationssystem. Die Entscheidung 97/129/EG ordnet Verpackungsmaterialien Nummern und Abkürzungen zu.
Materialangabe; daraus folgt keine bestimmte Sammelzusage.
20 PAP
Wellpappe
PAP 20 passt zu einer tatsächlich aus Wellpappe bestehenden Verpackung.
21 PAP
Nicht gewellte Pappe
Beispielsweise die passende Materialangabe einer nicht gewellten Pappkomponente
22 PAP
Papier
Materialangabe einer entsprechend zugeordneten Papierkomponente
Die Schreibanordnung kann etwa als „PAP 20“ erscheinen. Wichtig sind die korrekte Zuordnung und der klare Bezug zur betreffenden Komponente. Eine Nummer im Dreieck garantiert weder Recyclingfähigkeit noch die tatsächliche Verwertung. Die Codes in dieser Tabelle zählen zusammen als ein Eintrag des Identifikationssystems.
16. Möbiusschleife als Aussage zur Recyclingfähigkeit
Status: selbstdeklarierte Umweltaussage. Die Möbiusschleife kann eine Aussage zur Recyclingfähigkeit vermitteln, wenn deren Anforderungen erfüllt sind. Den Rahmen für solche Aussagen behandelt ISO 14021:2026.
Prüfen Sie für den relevanten Markt, ob Sammlung, Sortierung und Verwertung die Aussage tragen. Die Schleife belegt nicht automatisch Recyclingmaterial im Produkt. Sie ist auch keine behördliche Zulassung oder Zusicherung, dass jede einzelne Verpackung tatsächlich recycelt wird.
17. Möbiusschleife mit Prozentzahl
Status: selbstdeklarierte Angabe zum Recyclingmaterialanteil. Die Prozentzahl bezieht sich auf den deklarierten Anteil an Recyclingmaterial.
Machen Sie deutlich, ob die Angabe für das Produkt oder die Verpackung gilt. „Recyclinganteil“ ist nicht „Recyclingquote“: Ein Prozentwert beschreibt hier nicht, welcher Anteil der verkauften Verpackungen später gesammelt oder verwertet wird. Der Wert muss belegt sein und darf nicht aus einem gewünschten Marketingmotiv entstehen.
18. RESY-Zeichen
Status: geschütztes Systemzeichen.RESY betrifft beteiligte Transportverpackungen aus Papier, Pappe und Karton. Für die RESY-Zeichennutzung sind ein gültiger Vertrag und eine zugeteilte Kennnummer erforderlich.
Ein Aufdruck ist keine Aussage darüber, dass gerade dieses einzelne Exemplar bereits recycelt wurde. Die Bedeutung von Kennnummer und System erläutert der RESY-Lexikoneintrag näher. Eine beliebige Nummer oder eine nachgezeichnete Grafik ist kein zulässiger Ersatz für das echte Zeichen.
19. Grüner Punkt
Status: registrierte Marke und Finanzierungszeichen. Nach den Nutzungsregeln von PRO Europe steht der Grüne Punkt für die finanzielle Beteiligung an einem nationalen Rücknahme- und Verwertungssystem.
Klären Sie vor Verwendung Lizenz- und Länderbezug. Der Grüne Punkt bescheinigt keine Recyclingfähigkeit und weist auch keinen bestimmten Sammelbehälter zu. Die Farbe des gedruckten Zeichens ändert diese grundsätzliche Aussage nicht in ein Materialprüfsiegel.
Verwenden Sie die für den französischen Markt und die betroffene Verpackung passenden Vorgaben. Eine französische Info-tri ist keine europaweit identische Entsorgungsanweisung. Sie lässt sich nicht ungeprüft auf deutsche Sammelsysteme übertragen.
21. DPG-Einwegpfandzeichen
Status: Systemmarke im deutschen Einwegpfandsystem. Es kennzeichnet entsprechende pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen. Die DPG erläutert die Rolle des Zeichens und die Einbindung in das System.
Die Verwendung ist an Systemvorgaben und eine exklusive GTIN gebunden. Der zentrale Unterschied beim Lesen: Pfand bedeutet nicht automatisch Mehrweg. Das DPG-Zeichen steht gerade für Einwegpfand.
22. Tidyman
Status: Kampagnen- beziehungsweise Markenzeichen. Das mit Keep Britain Tidy verbundene Zeichen erinnert daran, Abfall ordentlich zu entsorgen.
Es kann einen Anti-Littering-Hinweis ergänzen. Es benennt aber weder das Verpackungsmaterial noch den richtigen Sortierweg. Tidyman ist kein Recyclingzertifikat; auch die grafische Nutzung muss mit den jeweiligen Bedingungen vereinbar sein.
Faserherkunft und Kompostierbarkeit: Zeichen 23–29
FSC-Warenzeichen auf einem Karton; kein vollständiges Produktlabel. Perspektivisch aufbereitet.
Diese Gruppe enthält unterschiedliche Zertifizierungs- und Markenprogramme. Prüfen Sie den konkreten Claim und den Bezug zum Material. Eine Zertifizierung der Faserherkunft beantwortet beispielsweise nicht dieselbe Frage wie ein Kompostierbarkeitsnachweis.
Die FSC-Labeldefinitionen unterscheiden drei Aussagen. Der FSC-Lexikoneintrag vertieft Produktkettenzertifizierung, Lizenzcodes und die Grenzen der Kennzeichnung.
23. FSC 100%
Status: geschütztes FSC-Produktlabel. Die bezeichneten forstbasierten Materialien stammen vollständig aus FSC-zertifizierten Wäldern.
Prüfen Sie den Produktclaim und die zugehörigen Zertifikats- beziehungsweise Lizenzinformationen. Die Aussage lässt sich nicht automatisch auf sämtliche Bestandteile einer Verbundverpackung übertragen. Ein zertifiziertes Unternehmen hat auch nicht allein deshalb für jedes Produkt einen FSC-Claim.
24. FSC Mix
Status: geschütztes FSC-Produktlabel. Es steht für eine Mischung aus Material aus FSC-zertifizierten Wäldern, Recyclingmaterial und/oder FSC Controlled Wood entsprechend den FSC-Regeln.
Übernehmen Sie die konkrete Labelaussage statt einer eigenen verkürzten Werbeformel. Controlled Wood ist nicht dasselbe wie Material aus FSC-zertifizierten Wäldern. Auch die Aussage, jedes FSC-Mix-Produkt enthalte physisch mindestens 70 Prozent FSC-zertifiziertes Holz, ist keine zulässige pauschale Erklärung.
25. FSC Recycled
Status: geschütztes FSC-Produktlabel. Die bezeichneten forstbasierten Materialien bestehen gemäß Claim aus Recyclingmaterial.
Prüfen Sie Claim und Labelcode am betreffenden Produkt. Das Label beschreibt die Materialherkunft, nicht automatisch die erneute Recyclingfähigkeit der fertigen Verpackung. Klimaneutralität folgt daraus ebenfalls nicht.
26. PEFC-Label
Status: geschützte Zertifizierungsmarke. Es kennzeichnet einen nach PEFC-Regeln zertifizierten Materialclaim. Die PEFC-Vorgaben zur Labelnutzung regeln die Anwendung.
Für die Beurteilung zählen Labelvariante, Claim und Lizenznummer. Ein PEFC-Aufdruck ist kein pauschaler Nachweis für sämtliche Umwelteigenschaften oder die spätere Recyclingfähigkeit der Gesamtverpackung.
27. Seedling
Status: registrierte Zertifizierungsmarke für industrielle Kompostierbarkeit. Das Zeichen bestätigt die Zertifizierung nach EN 13432 im jeweiligen Produktbezug. European Bioplastics erläutert die Seedling-Nutzung.
Prüfen Sie zusätzlich, ob das Material im örtlichen Bioabfallsystem angenommen wird. Industriell kompostierbar bedeutet nicht heimkompostierbar. Das Zeichen ist erst recht keine Erlaubnis, die Verpackung in der Natur zurückzulassen.
28. OK compost INDUSTRIAL
Status: private Zertifizierungsmarke von TÜV Austria. Sie betrifft industrielle Kompostierung nach dem jeweiligen Zertifizierungsschema. Die Unterlagen zu OK Certification erläutern die Programme.
Stimmen Sie das konkrete Zertifikat mit dem Produkt und dem vorgesehenen Entsorgungsweg ab. Das INDUSTRIAL-Zeichen darf nicht als Nachweis der Heimkompostierbarkeit gelesen werden.
29. OK compost HOME
Status: private Zertifizierungsmarke von TÜV Austria. Sie bezieht sich auf Heimkompostbedingungen nach dem entsprechenden Schema.
Achten Sie auf den Geltungsbereich des konkreten Zertifikats. HOME bedeutet weder automatische Annahme in jeder Biotonne noch problemlosen Abbau unter beliebigen Umweltbedingungen. Heimkompostierung und industrielle Abfallbehandlung bleiben unterschiedliche Wege.
Lebensmittelkontakt: Zeichen 30
30. Glas-und-Gabel
Status: gesetzlich geregeltes Lebensmittelkontaktzeichen. Es kennzeichnet Materialien und Gegenstände, die für Lebensmittelkontakt bestimmt sind, soweit der Verwendungszweck nicht ohnehin eindeutig ist. Grundlage sind Artikel 15 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.
Beachten Sie das Zeichen zusammen mit den weiteren Angaben zur vorgesehenen Verwendung. Glas-und-Gabel ist kein Mikrowellenzeichen und keine Freigabe für jede Temperatur, Kontaktzeit oder Lebensmittelart. Ein Verpackungsmaterial kann für einen bestimmten Lebensmittelkontakt geeignet sein, ohne für Erhitzen oder andere Anwendungen bestimmt zu sein.
Gefahrstoff, Gefahrgut und ESD: Zeichen 31–36
Gefahrstoff und Gefahrgut sind unterschiedliche Regelungsbereiche. Die Gefahr eines Stoffes beim Inverkehrbringen und seine Beförderung können verschiedene Kennzeichnungen erfordern.
Frage
CLP
ADR
Worum geht es?
Gefahren chemischer Stoffe und Gemische beim Inverkehrbringen
Beförderung gefährlicher Güter
Welche Zeichen sind typisch?
Rot umrandete Gefahrenpiktogramme
Gefahrzettel und transportbezogene Markierungen
Was bestimmt die Anwendung?
Einstufung und vorgeschriebene Kennzeichnungselemente
Stoffeintrag, Verpackung, Menge und konkreter Beförderungsfall
31. CLP-Gefahrenpiktogramme
Status: gesetzlich geregelte Piktogrammfamilie. Die rot umrandeten Rauten informieren über physikalische Gefahren, Gesundheits- oder Umweltgefahren. Die ECHA erläutert die CLP-Piktogramme.
Sie werden aus der tatsächlichen Einstufung abgeleitet und mit weiteren vorgeschriebenen Kennzeichnungselementen verwendet. Wählen Sie die Raute nicht nach einer bloßen Vermutung über den Inhalt. CLP-Zeichen ersetzen keine Prüfung der Gefahrgutkennzeichnung für den Transport.
32. ADR-Gefahrzettel
Status: Gefahrgutkennzeichnung nach ADR. Gefahrzettel kennzeichnen die Transportgefahrenklassen. Die offiziellen Regeln und Muster stehen im ADR 2025.
Für die Anwendung müssen Stoffeintrag, UN-Nummer, Verpackungsgruppe soweit einschlägig, Mengenregelungen und Beförderungsfall betrachtet werden. Eine CLP-Raute ist kein austauschbarer Ersatz. Die Gefahrzettelfamilie zählt hier als ein Eintrag, nicht jede Klasse als zusätzliches Einzelzeichen.
33. UN-Spezifikationskennzeichnung
Status: codierte Bauartkennzeichnung im Gefahrgutkontext. Sie bezeichnet eine nach UN-Vorgaben geprüfte Verpackungsbauart; die UN Model Regulations enthalten den entsprechenden Rahmen.
Der vollständige Code muss aus dem tatsächlichen Zulassungsnachweis stammen. Er ist kein dekoratives „UN-geprüft“-Logo. Eine zugelassene Bauart ist auch nicht automatisch für jedes Gefahrgut, jede Füllung und jede Verwendung freigegeben.
34. Batteriemarkierung für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien
Fotobeispiel: Batteriemarkierung mit UN3091 und UN3481. Perspektivisch aufbereitet.
Status: spezifische Gefahrgutmarkierung, versandfallabhängig. Sie betrifft die in ADR 5.2.1.9 erfassten Versandstücke, wenn die jeweils anwendbaren Vorschriften die Markierung verlangen. Das Muster und der Geltungsbereich sind in ADR 2025, Band II, Abschnitt 5.2.1.9 beschrieben.
Prüfen Sie Stoffeintrag, Sondervorschriften, Verpackungsanweisung und Ausnahmen. Die Markierung ist kein allgemeines Batteriesammelzeichen und nicht für jede Batteriesendung vorgeschrieben. Eine frei gestaltete Batterieillustration ersetzt das amtliche Muster nicht.
35. ADR-Ausrichtungspfeile
Status: gesetzlich geregelte Gefahrgutmarkierung. Für bestimmte flüssigkeitshaltige Versandstücke zeigen sie die vorgeschriebene Ausrichtung an.
Anwendung und Positionierung richten sich nach dem konkreten ADR-Fall. Allgemeine Oben-Pfeile aus der Handhabungskennzeichnung dürfen nicht ohne Prüfung als gleichbedeutender Ersatz behandelt werden. Ähnliche Bildwirkung bedeutet nicht identischen Rechtsstatus.
36. ESD-Schutzkennzeichnung
Status: technische Kennzeichnung im ESD-Kontext. Je nach Symbolart geht es um elektrostatisch empfindliche Bauteile oder um Schutzeigenschaften einer Verpackung. IEC 61340-5-3 betrifft ESD-Schutzverpackungen.
Prüfen Sie, welches Zeichen vorliegt und welche Eigenschaften das Material tatsächlich nachweist. Eine Warnung vor Empfindlichkeit ist nicht automatisch eine Schutzbestätigung der Hülle. Ein ESD-Zeichen garantiert auch keinen Schutz gegen jede elektrostatische Belastung, EMI oder EMP. Die grundlegende Abgrenzung erklärt der ESD-Lexikoneintrag.
Barcodes und QR-Codes: Zeichen 37–40
Ein Datenträger ist zunächst eine lesbare Struktur. Welche Informationen sich dahinter verbergen, ergibt sich aus Dateninhalt und System – nicht allein aus seiner Form.
37. EAN/UPC und lineare GS1-Barcodes
Status: globaler privater Identifikationsstandard. Diese Barcodes codieren unter anderem eine GTIN zur Produktidentifikation. Die GS1-Barcode-Standards regeln die jeweilige Anwendung.
Prüfen Sie die richtigen Daten sowie Druckkontrast, Größe und Ruhezone. Ein Strichcode enthält nicht automatisch Angaben zur Entsorgung oder Nachhaltigkeit. Eine fremde Artikelnummer zu kopieren erzeugt keine eigene gültige Produktidentifikation.
38. GS1 DataMatrix
Status: standardisierter GS1-2D-Datenträger. Er kann GS1-Identifier und weitere Attribute für vorgesehene Anwendungen aufnehmen. GS1 beschreibt die 2D-Datenträger und deren Einsatz.
Planen Sie Datenstruktur und Lesekette gemeinsam. Nicht jeder quadratische Code ist ein QR-Code. Auch eine äußerlich ähnliche Grafik ist nicht ohne passende Struktur und Daten ein GS1 DataMatrix.
39. QR-Code
Status: standardisierte Symbologie, Funktion abhängig vom Inhalt. Ein QR-Code kann beispielsweise eine URL oder andere Daten codieren. Die Symbologie behandelt ISO/IEC 18004.
Legen Sie Ziel und Zweck fest, halten Sie verlinkte Informationen erreichbar und prüfen Sie die tatsächliche Scanbarkeit. Ein QR-Code ist weder automatisch ein Zertifikat noch GS1 Digital Link. Aus dem bloßen QR-Aufdruck folgt auch keine erfüllte PPWR-Anforderung.
40. QR-Code mit GS1 Digital Link
Status: GS1-Standard zur Verbindung von Identifikation und digitalen Informationen.GS1 Digital Link verbindet GS1-Identifier über eine standardisierte URI mit Informationen.
Die Bezeichnung passt nur, wenn Datenstruktur, Identifier und die vorgesehene Auflösung der Verweise stimmen. Ein gewöhnlicher Marketing-QR wird nicht durch Umbenennen zum GS1 Digital Link. Der Standard ist keine allgemeine gesetzliche QR-Pflicht für jede Verpackung.
Produktkennzeichnungen: Zeichen 41–42
Ein Zeichen auf einem Karton kann sich auf den verpackten Artikel beziehen. Besonders hier ist die Verwechslung von Produkt und Verpackung folgenreich.
41. CE-Kennzeichnung auf einer Verpackung
Status: gesetzliche Produktkonformitätskennzeichnung für erfasste Produktgruppen. CE erklärt die Konformität des betreffenden Produkts mit den einschlägigen Anforderungen. Die EU-Information zur CE-Kennzeichnung beschreibt Anwendung und Grenzen.
Eine Anbringung auf der Verpackung kommt unter den jeweiligen Voraussetzungen in Betracht, wenn die direkte Kennzeichnung nicht möglich beziehungsweise zulässig ist. CE ist kein allgemeines Verpackungssiegel, kein Herkunftszeichen und keine Sicherheitsfreigabe durch die EU. Wo das einschlägige Produktrecht CE nicht vorsieht, darf es nicht als freiwilliges Qualitätssiegel eingesetzt werden.
42. Durchgestrichene Abfalltonne für Elektrogeräte
Status: gesetzliche Kennzeichnung zur getrennten Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten. Sie kann im vorgesehenen Rechtsfall ersatzweise auf Verpackung oder Begleitunterlagen erscheinen. Grundlage sind Artikel 14 und Anhang IX der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
Prüfen Sie deshalb den Bezug zum enthaltenen Gerät. Die Tonne sagt nicht, dass der Karton in den Elektroschrott gehört. Sie ist eine Produkt- und Entsorgungskennzeichnung für das Gerät, keine allgemeine Sortiermarke für die Verpackung.
Welche Kennzeichnungen bringt die PPWR?
Rechtsstand: 16.10.2026
Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, ist seit dem 11.02.2025 in Kraft und grundsätzlich seit dem 12.08.2026 anwendbar. Einzelne Anforderungen greifen zeitversetzt. Deshalb mussten nicht bereits im August 2026 sämtliche Verpackungen neue harmonisierte Piktogramme tragen.
Für die Materialkennzeichnung nennt Artikel 12 Absatz 1 den 12.08.2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der einschlägigen Durchführungsrechtsakte – maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt. Die Kennzeichnung soll auf Piktogrammen beruhen. Für wiederverwendbare Verpackungen gelten eigene spätere Fristen und Anforderungen an zusätzliche digitale Informationen.
EU-weit harmonisierte Piktogramme zur Materialkennzeichnung kommen; ihre verbindliche Gestaltung steht noch aus. Nach Artikel 12 Absatz 1 beginnt die Kennzeichnungspflicht frühestens am 12.08.2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der einschlägigen Durchführungsrechtsakte, falls dieser Zeitpunkt später liegt. Gestaltung und Format werden durch Durchführungsrechtsakte festgelegt. Die EU-Kommission arbeitet nach ihrem aktuellen Umsetzungsstand an dem Rechtsakt zur Sortier- und Verpackungskennzeichnung. Stand 16.10.2026 liegt damit noch kein verbindliches finales Piktogramm-Set vor; Entwürfe sind keine verbindlichen Druckvorlagen.
Entwürfe und nationale Sortierzeichen sollten deshalb nicht als finale EU-Piktogramme ausgegeben werden. Auch ein beliebiger QR-Code belegt keine erfüllte Kennzeichnungspflicht. Die künftigen Piktogramme sind nicht Teil der 42 hier erklärten Einträge.
Verpackungszeichen in sechs Schritten auswählen
Bezug festlegen: Geht die Aussage über die ganze Verpackung, einen Materialteil oder das enthaltene Produkt?
Markt und Transportweg bestimmen: Nationale Sortierregeln, Produktrecht und Gefahrgutbeförderung können unterschiedliche Anforderungen auslösen.
Grundlage zuordnen: Unterscheiden Sie Handhabungsanweisung, amtliche Kennzeichnung, Selbstaussage, private Marke und Datenträger.
Aussage belegen: Prüfen Sie Materialdaten, Zertifikat, Produktclaim, Zulassung oder tatsächliche Handhabungsanforderung.
Vorlage und Nutzungsrecht klären: Verwenden Sie die richtige Version, gegebenenfalls mit Lizenz- oder Registriernummer, statt eine ähnliche Grafik nachzuzeichnen.
Druck und Funktion kontrollieren: Prüfen Sie Lesbarkeit, Position, Werte und Komponentenbezug; digitale Codes zusätzlich durch reales Scannen.
Kennzeichnung ersetzt keine Verpackungsauslegung. Ein Zerbrechlich-Zeichen polstert nicht, ein Materialcode organisiert kein Recycling und ein Zertifizierungslabel macht aus einer ungeeigneten Konstruktion keine passende Verpackung.
Häufige Fragen
Darf man Verpackungssymbole kostenlos herunterladen und verwenden?
Das hängt vom Zeichen ab. Amtliche Kennzeichnungen, Normgrafiken, Marken und Zertifizierungslabels haben unterschiedliche Nutzungsbedingungen. Ein Downloadfund belegt weder eine Reproduktionslizenz noch das Recht, ein Produkt mit dem Zeichen zu kennzeichnen.
Kann ich die Kennzeichnung eines Lieferanten auf meine eigene Verpackung übernehmen?
Nicht ungeprüft. Materialbezug, Produktclaim, Lizenz oder Zulassung können sich auf eine bestimmte Komponente oder Ausführung beziehen. Stellen Sie zuerst fest, ob die Aussage und Nutzungsberechtigung für Ihre konkrete Verpackung gelten.
Welches Zeichen nennt mir den richtigen Entsorgungsweg?
Keines der hier genannten Material- oder Systemzeichen liefert eine universelle, länderübergreifende Sammelanweisung. Beachten Sie konkrete Sortierhinweise für den Zielmarkt und den tatsächlichen Aufbau der Verpackung. Ein Materialcode oder der Grüne Punkt allein genügt dafür nicht.
Macht ein QR-Code die übrige Kennzeichnung überflüssig?
Nicht automatisch. Welche Angaben sichtbar auf der Verpackung stehen müssen und welche digital bereitgestellt werden dürfen, bestimmt das jeweilige Regelwerk. Ein Link kann Informationen ergänzen, ersetzt aber keine vorgeschriebenen Zeichen nach eigener Wahl.