IPPC und ISPM15: Globaler Schutz vor Pflanzenschädlingen im internationalen Handel
IPPC bezeichnet das Internationale Pflanzenschutzabkommen (International Plant Protection Convention), das bereits in über 180 Ländern gilt. Ziel des Vertrages ist es, weltweit die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten einzudämmen. Die IPPC ist der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen unterstellt. Ihre Aufgabe besteht darin, Richtlinien für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und für Quarantänebestimmungen zu entwickeln. Im Verpackungsbereich ist insbesondere die Richtlinie ISPM15 relevant. Sie bezieht sich auf Verpackungsmaterial aus Vollholz und schreibt eine vorbeugende Behandlung gegen Schadorganismen vor. Nur mit einer ISPM15-Zertifizierung erhalten hölzerne Paletten, Kabeltrommeln und Transportkisten eine Exportzulassung für den internationalen Warenverkehr.